> Source: https://worklogx.com/de/terms

# Allgemeine Geschäftsbedingungen für WorkLogx

**Stand: Oktober 2026 · Version 2026-10-29**

## 1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1. Anbieter von WorkLogx ist:

**Monadion GmbH**  
Schönbrunner Straße 181/1  
1120 Wien  
Österreich

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien  
Firmenbuchnummer: FN 667594g  
UID-Nummer: ATU82735426

Geschäftsführer: **Ing. Arapsih Güngör, MSc**

E-Mail: **office@monadion.com**  
Support: **support@monadion.com**

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform **WorkLogx**, einschließlich der WorkLogx-Web-Anwendung, der mobilen WorkLogx-Anwendung sowie der damit verbundenen Dienste.

1.3. WorkLogx richtet sich **ausschließlich an Unternehmer und Unternehmen**. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

1.4. Mit Abschluss eines WorkLogx-Vertrags bestätigt der Kunde, WorkLogx im Rahmen seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zu nutzen.

1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Monadion ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

## 2. Vertragsgegenstand

2.1. WorkLogx ist eine cloudbasierte B2B-Softwarelösung zur digitalen Unterstützung betrieblicher Prozesse.

Je nach gebuchtem Tarif und aktivierten Funktionen kann WorkLogx insbesondere Funktionen für folgende Bereiche bereitstellen:

- digitale Formulare,
- mobile Datenerfassung,
- Arbeits- und Leistungsdokumentation,
- Datei- und Dokumentenverwaltung,
- Kunden- und Projektverwaltung,
- Mitarbeiterverwaltung,
- Abwesenheiten,
- Einsatz- und Aufgabenplanung,
- Prüfung und Freigabe von Einreichungen,
- Auswertungen,
- Integrationen,
- Dokumentenerstellung,
- KI-gestützte Funktionen sowie
- weitere betriebliche Funktionen.

2.2. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach:

- dem gebuchten Office-Paket,
- zusätzlich gebuchten Produkten oder Add-ons,
- der Anzahl bzw. Art der Mitarbeiterlizenzen,
- gebuchten Speichererweiterungen,
- den für den Kunden aktivierten Funktionen und
- den jeweiligen Benutzerberechtigungen.

2.3. Die bei Vertragsabschluss angezeigte Leistungsbeschreibung, Tarifübersicht und Preisübersicht ist Bestandteil des Vertrags.

2.4. Monadion ist berechtigt, WorkLogx technisch weiterzuentwickeln, soweit dadurch die wesentlichen vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten des gebuchten Tarifs nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

## 3. Registrierung und Vertragsschluss

3.1. Ein WorkLogx-Vertrag kann insbesondere über die WorkLogx-Web-Anwendung oder einen individuell vereinbarten Bestellprozess abgeschlossen werden.

3.2. Der Kunde hat bei Registrierung und Vertragsabschluss vollständige und richtige Angaben zu machen.

3.3. Vor Abschluss der Registrierung werden dem Kunden die jeweils gültigen AGB und die Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

3.4. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Registrierung bzw. Bestellung von WorkLogx angenommen und das Kundenkonto bzw. die Organisation freigeschaltet wurde.

3.5. Die mobile WorkLogx-Anwendung dient insbesondere der Nutzung durch Mitarbeiter und sonstige berechtigte Benutzer eines bestehenden WorkLogx-Unternehmenskontos. Die Verwaltung des Unternehmenskontos erfolgt grundsätzlich über die Web-Anwendung.

## 4. Kostenlose Testphase

4.1. Neukunden können, sofern angeboten, WorkLogx für einen Zeitraum von **7 Tagen kostenlos testen**.

4.2. Während der Testphase wird grundsätzlich der Funktionsumfang des Tarifs **Office Platinum** bereitgestellt, soweit einzelne Funktionen technisch verfügbar und aktiviert sind.

4.3. Die Testphase dient ausschließlich der Evaluierung von WorkLogx.

4.4. Aus einer Testphase entsteht kein Anspruch auf dauerhafte kostenlose Nutzung.

4.5. Eine kostenpflichtige Verlängerung erfolgt nur entsprechend dem im Bestell- bzw. Zahlungsprozess vereinbarten Modell.

## 5. Tarife und Zusatzprodukte

5.1. WorkLogx wird insbesondere in folgenden Office-Paketen angeboten:

- Office Light,
- Office Premium,
- Office Platinum.

5.2. Zusätzlich können insbesondere folgende Produkte oder Zusatzleistungen angeboten werden:

- Mitarbeiterlizenzen,
- Mitarbeiter-AI,
- Speichererweiterungen,
- weitere optionale Funktionen oder Add-ons.

5.3. Die jeweils enthaltenen Funktionen und Nutzungsgrenzen ergeben sich aus der bei Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibung.

5.4. Ein Mitarbeiter-AI-Add-on setzt grundsätzlich eine entsprechende Mitarbeiterberechtigung bzw. Mitarbeiterlizenz voraus.

5.5. Der Kunde kann innerhalb seines Unternehmenskontos Benutzerrollen und Berechtigungen vergeben. Eine Benutzerberechtigung erweitert jedoch nicht den kommerziell gebuchten Funktionsumfang.

## 6. Preise und Umsatzsteuer

6.1. Es gelten die bei Abschluss der Bestellung bzw. im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise.

6.2. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise im B2B-Verkehr **netto zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer**.

6.3. Zum Zeitpunkt dieser Fassung werden insbesondere folgende monatliche Listenpreise angeboten:

- Office Light: **EUR 29,00**
- Office Premium: **EUR 59,00**
- Office Platinum: **EUR 99,00**
- Mitarbeiter: **EUR 4,99**
- Mitarbeiter-AI: zusätzlich **EUR 7,99**
- Speicher +100 GB: **EUR 4,90**
- Speicher +500 GB: **EUR 14,90**
- Speicher +1 TB: **EUR 24,90**

6.4. Maßgeblich für den konkreten Vertrag ist der beim Vertragsabschluss angezeigte bzw. individuell vereinbarte Preis.

## 7. Mitarbeiterlizenzen und Mengen

7.1. Mitarbeiter und Mitarbeiter-AI werden abhängig vom gewählten Vertragsmodell mengenbezogen verrechnet.

7.2. Soweit WorkLogx die tatsächlich aktiven Mitarbeiter bzw. aktivierten Mitarbeiter-AI-Berechtigungen für die Abrechnung heranzieht, erfolgt die Anpassung der abrechenbaren Menge entsprechend der tatsächlichen Nutzung.

7.3. Die Deaktivierung eines Mitarbeiters beendet nicht automatisch gesetzliche oder betriebliche Aufbewahrungspflichten hinsichtlich bereits erstellter Arbeits- oder Geschäftsdokumentationen.

## 8. Speicher und Speichererweiterungen

8.1. Jedem Office-Paket kann ein bestimmtes Speicherkontingent zugeordnet sein.

8.2. Der Kunde kann zusätzliche Speicherpakete erwerben, soweit diese angeboten werden.

8.3. Das wirksame Speicherlimit ergibt sich aus:

- dem im gebuchten Office-Paket enthaltenen Speicher und
- zusätzlich gebuchten Speichererweiterungen.

8.4. Erreicht der Kunde sein Speicherlimit, kann WorkLogx weitere Datei-Uploads, Exporte oder sonstige speicherintensive Vorgänge ablehnen, bis:

- Speicher freigegeben,
- zusätzlicher Speicher gebucht oder
- der Tarif entsprechend geändert wurde.

8.5. Bereits gespeicherte Daten werden nicht allein deshalb automatisch gelöscht, weil ein Tarifwechsel oder eine Reduktion des gebuchten Speichers dazu führt, dass das aktuelle Datenvolumen über dem neuen Limit liegt. Weitere Uploads können jedoch eingeschränkt werden.

## 9. Abrechnung und Zahlungsabwicklung

9.1. Kostenpflichtige WorkLogx-Leistungen werden grundsätzlich wiederkehrend abgerechnet.

9.2. Die Zahlungsabwicklung kann über **Stripe** erfolgen.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, gültige und vollständige Rechnungs- und Zahlungsinformationen bereitzustellen.

9.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass fällige Entgelte ordnungsgemäß bezahlt werden können.

9.5. Bei Zahlungsverzug oder fehlgeschlagener Zahlung ist Monadion berechtigt, nach angemessener Information und unter Berücksichtigung der Umstände:

- kostenpflichtige Funktionen einzuschränken,
- das Konto in einen eingeschränkten bzw. schreibgeschützten Zustand zu versetzen oder
- den Zugang vorübergehend zu sperren.

9.6. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

## 10. Upgrade und Downgrade

10.1. Ein Upgrade auf einen höherwertigen Tarif kann grundsätzlich **sofort wirksam** werden.

10.2. Die finanzielle Behandlung eines Upgrades richtet sich nach der beim Upgrade angezeigten Abrechnung.

10.3. Ein Downgrade auf einen niedrigeren Tarif wird grundsätzlich **zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode** wirksam.

10.4. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor einem Downgrade zu prüfen, ob:

- verwendete Funktionen,
- gespeicherte Daten,
- Mitarbeiterlizenzen oder
- der verwendete Speicher

die Grenzen des neuen Tarifs überschreiten.

10.5. WorkLogx ist berechtigt, nach Wirksamwerden des Downgrades Funktionen zu beschränken, die im neuen Tarif nicht enthalten sind.

## 11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird ein kostenpflichtiger WorkLogx-Vertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungsperioden abgeschlossen.

11.2. Der Vertrag kann vom Kunden **zum Ende der jeweils laufenden monatlichen Abrechnungsperiode** gekündigt werden.

11.3. Die Kündigung kann über die dafür bereitgestellte Kontoverwaltung bzw. den Zahlungs- oder Kundenbereich erfolgen.

11.4. Die Kündigung beendet die kostenpflichtige Nutzung mit Ablauf der bereits bezahlten Abrechnungsperiode.

11.5. **Eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt nicht**, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder eine ausdrückliche individuelle Vereinbarung etwas anderes bestimmen.

11.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

## 12. Vertragsende und Datenexport

12.1. Nach Beendigung des Vertrags stellt Monadion dem Kunden grundsätzlich eine Übergangsfrist von **30 Tagen** zur Verfügung, während der noch verfügbare Kundendaten exportiert werden können.

12.2. Nach Ablauf dieser Frist ist Monadion berechtigt, operative Kundendaten nach Maßgabe der vereinbarten Lösch- und Aufbewahrungsregelungen zu löschen oder zu anonymisieren.

12.3. Hiervon ausgenommen sind Daten, die:

- aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter gespeichert werden müssen,
- für die Abrechnung oder Buchhaltung erforderlich sind,
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden oder
- aus sonstigen zwingenden rechtlichen Gründen weiter aufbewahrt werden müssen.

12.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten innerhalb der vorgesehenen Exportfrist zu sichern.

## 13. Benutzerkonten und Sicherheit

13.1. Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Benutzer und deren Berechtigungen verantwortlich.

13.2. Zugangsdaten dürfen nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben werden.

13.3. Benutzer sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Sicherung ihrer Zugangsdaten zu treffen.

13.4. Soweit WorkLogx Mehrfaktor-Authentifizierung vorsieht oder verpflichtend macht, ist diese zu verwenden.

13.5. Der Kunde hat Monadion unverzüglich zu informieren, wenn:

- ein Benutzerkonto kompromittiert wurde,
- ein unberechtigter Zugriff vermutet wird oder
- sonstige erhebliche Sicherheitsvorfälle bekannt werden.

## 14. Pflichten des Kunden

14.1. Der Kunde darf WorkLogx nur im Rahmen der geltenden Gesetze und des vereinbarten Zwecks verwenden.

14.2. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:

- rechtswidrige Inhalte zu speichern oder zu verarbeiten,
- Rechte Dritter zu verletzen,
- Schadsoftware oder schädlichen Code einzubringen,
- Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen,
- unberechtigte Zugriffe durchzuführen,
- WorkLogx für rechtswidrige Überwachungs- oder Diskriminierungszwecke einzusetzen oder
- die Plattform in einer Weise zu verwenden, die deren Sicherheit oder Verfügbarkeit erheblich beeinträchtigt.

14.3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen, hochgeladenen oder anderweitig verarbeiteten Inhalte verantwortlich.

14.4. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten von:

- Mitarbeitern,
- Kunden,
- Ansprechpartnern,
- Projektbeteiligten und
- sonstigen betroffenen Personen.

14.5. Soweit der Kunde besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere gesundheitsbezogene Informationen, über WorkLogx verarbeitet, ist der Kunde für das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage verantwortlich.

## 15. Kundendaten und Rechte an Inhalten

15.1. Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bzw. seinen Benutzern in WorkLogx eingegebenen oder hochgeladenen Daten und Inhalten.

15.2. Der Kunde räumt Monadion für die Vertragsdauer jene Nutzungsrechte ein, die technisch erforderlich sind, um:

- Daten zu speichern,
- zu verarbeiten,
- darzustellen,
- zu übertragen,
- zu sichern,
- Dokumente zu erzeugen und
- die vereinbarten WorkLogx-Funktionen bereitzustellen.

15.3. Eine darüber hinausgehende Nutzung von Kundendaten für eigene Zwecke von Monadion erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage oder Vereinbarung besteht.

## 16. Rechte an WorkLogx

16.1. Sämtliche Rechte an WorkLogx selbst, insbesondere an:

- Software,
- Quellcode,
- Benutzeroberflächen,
- Marken,
- Designs,
- technischen Konzepten und
- sonstigen Plattformbestandteilen

verbleiben bei Monadion bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

16.2. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, WorkLogx im vereinbarten Umfang für seine internen betrieblichen Zwecke zu nutzen.

16.3. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Bereitstellung von WorkLogx an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Monadion nicht zulässig.

## 17. KI-Funktionen

17.1. WorkLogx kann optionale Funktionen auf Basis künstlicher Intelligenz bereitstellen.

Dazu können insbesondere zählen:

- Smart Builder,
- Voice Fill,
- KI-gestützte Prüfung,
- Backoffice-Unterstützung,
- Planungs- und Aufgabenvorschläge.

17.2. KI-generierte Ergebnisse sind grundsätzlich als **Unterstützung und Vorschlag** zu verstehen.

17.3. Der Kunde bzw. der jeweilige Benutzer ist dafür verantwortlich, KI-generierte Inhalte vor ihrer betrieblichen Verwendung auf:

- Richtigkeit,
- Vollständigkeit,
- Plausibilität und
- Eignung für den konkreten Zweck

zu prüfen.

17.4. Monadion übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte jederzeit fehlerfrei, vollständig oder für einen bestimmten fachlichen oder rechtlichen Zweck geeignet sind.

17.5. Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf Mitarbeiter oder andere Personen dürfen nicht allein deshalb ungeprüft übernommen werden, weil sie von einer KI-Funktion vorgeschlagen wurden.

17.6. Die Verfügbarkeit einzelner KI-Funktionen kann vom gebuchten Tarif, einem Add-on, technischen Drittanbietern sowie globalen oder kundenspezifischen Freischaltungen abhängen.

## 18. Drittanbieter und Integrationen

18.1. WorkLogx verwendet bzw. integriert teilweise Dienste Dritter.

Hierzu können insbesondere gehören:

- Hosting- und Speicheranbieter,
- Authentifizierungsdienste,
- Zahlungsanbieter,
- KI-Anbieter,
- E-Mail-Dienste und
- Adress- bzw. Kartendienste.

18.2. Soweit der Kunde optionale Integrationen aktiviert, können ergänzend Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.

18.3. Monadion haftet nicht für Ausfälle externer Dienste, soweit diese außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Monadion liegen. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

## 19. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

19.1. Monadion bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und einen zuverlässigen Betrieb von WorkLogx.

19.2. Eine bestimmte garantierte Mindestverfügbarkeit oder ein bestimmtes Service Level Agreement besteht nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

19.3. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

- Wartungsarbeiten,
- Sicherheitsupdates,
- technische Störungen,
- Ausfälle von Infrastruktur- oder Drittanbietern,
- notwendige Notfallmaßnahmen oder
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Monadion.

19.4. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen minimiert werden.

## 20. Support

20.1. Supportanfragen können derzeit per E-Mail an

**support@monadion.com**

gerichtet werden.

20.2. Soweit nicht ausdrücklich individuell vereinbart, bestehen keine garantierten Reaktions- oder Lösungszeiten.

## 21. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

21.1. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Monadion enthält die jeweils aktuelle WorkLogx-Datenschutzerklärung.

21.2. Soweit Monadion personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

21.3. Der Kunde bleibt hinsichtlich der von ihm bestimmten Verarbeitung personenbezogener Daten für die Einhaltung der für ihn geltenden Datenschutzvorschriften verantwortlich.

21.4. Monadion setzt zur Erbringung der Leistungen Unterauftragsverarbeiter ein, soweit dies für den Betrieb von WorkLogx erforderlich ist. Eine aktuelle Übersicht wird gesondert bereitgestellt.

## 22. Gewährleistung

22.1. Monadion gewährleistet, dass WorkLogx im Wesentlichen die vertraglich vereinbarten Funktionen bereitstellt.

22.2. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung nachvollziehbar zu melden und Monadion die zur Analyse und Behebung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

22.3. Monadion ist grundsätzlich Gelegenheit zu geben, einen gemeldeten Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben.

22.4. Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Beeinträchtigung verursacht wurde durch:

- nicht unterstützte Systeme,
- fehlerhafte Bedienung,
- vom Kunden vorgenommene oder veranlasste Änderungen,
- Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Monadion oder
- nicht vertragsgemäße Nutzung.

22.5. Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

## 23. Haftung

23.1. Monadion haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden, soweit gesetzlich vorgesehen.

23.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Monadion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für Schäden, mit deren Eintritt im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden musste.

23.3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensfolgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

23.4. Monadion haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde:

- unrichtige Daten eingibt,
- KI-Ergebnisse ungeprüft übernimmt,
- Benutzerrechte fehlerhaft vergibt,
- notwendige Datensicherungen oder Exporte nicht rechtzeitig durchführt oder
- WorkLogx entgegen den vertraglichen Vorgaben verwendet.

23.5. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

## 24. Vertraulichkeit

24.1. Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

24.2. Dies gilt nicht für Informationen, die:

- allgemein bekannt sind,
- ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden,
- nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

## 25. Änderungen der Leistung und dieser AGB

25.1. Monadion kann WorkLogx technisch und funktional weiterentwickeln.

25.2. Wesentliche Änderungen, die sich nachteilig auf den vereinbarten Leistungsumfang eines bestehenden Kunden auswirken, werden nicht ohne sachlichen Grund vorgenommen.

25.3. Monadion kann diese AGB ändern, wenn dies insbesondere aufgrund:

- gesetzlicher Änderungen,
- technischer Weiterentwicklung,
- Sicherheitsanforderungen,
- Änderungen des Geschäftsmodells oder
- Erweiterungen des Leistungsangebots

erforderlich ist.

25.4. Kunden werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.

25.5. Soweit für eine Änderung eine erneute Zustimmung erforderlich ist, wird WorkLogx eine entsprechende Bestätigung einholen.

## 26. Subunternehmer

26.1. Monadion ist berechtigt, zur Erbringung von WorkLogx geeignete Subunternehmer und technische Dienstleister einzusetzen.

26.2. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter bleiben hiervon unberührt.

## 27. Anwendbares Recht

27.1. Es gilt **österreichisches Recht** unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

## 28. Gerichtsstand

28.1. Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Monadion GmbH sachlich zuständigen Gerichts in **Wien, Österreich**, vereinbart.

## 29. Schlussbestimmungen

29.1. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen zumindest der Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Form verlangen.

29.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.

29.3. Maßgeblich ist die jeweils wirksam in den Vertrag einbezogene Fassung dieser AGB.

**Stand: Oktober 2026 · Version 2026-10-29**